Als Wahlärztin nehme ich mir Zeit für Sie. Ein ausführliches Gespräch in vertrauensvoller Atmosphäre, in dem alle Ihre Fragen beantwortet werden, bildet Beginn und Abschluss jeder
Untersuchung.
Wahlärzte haben keine Verträge mit den Krankenkassen, die Kosten müssen vorerst von Ihnen selbst getragen werden. Am Ende jedes Besuchs erhalten Sie eine
Honorarnote mit einer genauen Auflistung aller Leistungen, anbei ein Antragsformular, mit dem Sie die Rechnung bei Ihrer Kasse zur Kostenteilrückerstattung einreichen können. Sollten Sie über
eine Privatversicherung für ambulante Leistungen verfügen, können Sie auch den restlichen Betrag von dieser zurückerhalten.